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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen
Leistungen von Flight Preparation Center (FPC).
§ 1 Vertragsschluss
1.1
Die Rechtsbeziehungen zwischen FPC und dem Kunden
richten sich ausschließlich nach den folgenden
Regelungen. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden sind nicht anwendbar. Der Ausschluss
solcher allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf
keiner ausdrücklichen Erklärung von FPC. Abweichende
Regelungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung
durch FPC wirksam.
1.2
FPC behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern. Sollte eine solche Änderung
zwischen der Auftragserteilung und der Abwicklung
des Auftrags eintreten, so gilt die geänderte
Fassung, sofern der Kunde nicht widerspricht.
Bei einem Widerspruch des Kunden gilt die bisherige
Fassung.
§ 2 Leistungen
2.1
FPC erbringt seine Leistungen auf der Grundlage
der jeweils gültigen Dienstleistungsübersicht/Preisliste.
2.2
FPC behält sich vor, kurzfristige Aufträge abzulehnen,
wenn eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung nicht
mehr gewährleistet ist. Auf diesen Ablehnungsgrund
wird FPC hinweisen. Sollte der Kunde dennoch den
Auftrag erteilen, so haftet FPC nicht für Leistungsstörungen,
die infolge der nicht ausreichenden Leistungszeit
eintreten.
§ 3 Vergütung
3.1.
Für die von FPC erbrachten Leistungen gilt die
bei Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste.
3.2.
Besteht die Tätigkeit von FPC nur in der Vermittlung
der Leistung eines Dritten (z.B. Betankung), so
wird mit der Vergütung nur die Vermittlungstätigkeit
abgegolten.
Für die vermittelte Leistung hat der Kunde unmittelbar
an den Dritten zu zahlen.
§ 4 Zahlung
4.1
Die Vergütung von FPC ist sofort fällig und eingehend
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung
auf das Konto von FPC zu zahlen.
4.2
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet,
Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
bzw. 8 % über dem Basiszinssatz, sofern der Kunde
Unternehmer ist, an FPC zu zahlen. FPC kann darüber
hinaus aus einem anderen Rechtsgrunde höhere Zinsen
verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bleibt FPC ausdrücklich vorbehalten.
4.3
Schuldner ist derjenige, der den Auftrag an FPC
erteilt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber
für einen Dritten handelt, dies bei der Auftragserteilung
offen legt und Namen und Anschrift des Kunden
mitteilt.
4.4
Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er gegenüber
FPC nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen,
ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages geltend zu machen. Dies
gilt nicht gegenüber Verbrauchern, die mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung aufrechnen.
§ 5 Reklamationen
Reklamationen sind vom Kunden innerhalb einer
Ausschlussfrist von drei Wochen nach Ausführung
des Auftrags schriftlich gegenüber FPC geltend
zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist FPC nicht
mehr verpflichtet, die Reklamationen zu bearbeiten.
§ 6 Höhere Gewalt
Falls FPC die geschuldete Leistung wegen höherer
Gewalt nicht erbringen kann, ist FPC für die Dauer
der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.
§ 7 Haftung
7.1
FPC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Dies gilt nicht für Fälle des § 309 Abs. 1 Nr.
7 BGB (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit) und nicht für die Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten hinsichtlich des
vorhersehbaren Schadens. Diese Haftung gilt auch
für Erfüllungsgehilfen FPC.
7.2
FPC haftet nicht für ein Verschulden Dritter,
deren Leistung FPC lediglich vermittelt hat.
§ 8 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass
sämtliche, zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung
benötigten Kundendaten gemäß Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und
dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) von FPC
gespeichert und weiterverarbeitet werden.
FPC verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen
Bestimmungen zu beachten.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1.
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem
Recht.
9.2
Gerichtsstand ist der Sitz von FPC, wenn der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat.
9.3
Sollte eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen
teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht
durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so
bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrags hiervon
unberührt. Die unwirksame Klausel ist in diesem
Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen
Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.
9.4
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen
bedürfen der Textform. Gleiches gilt für Änderungen
des Textformerfordernisses. |
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