Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Flight Preparation Center (FPC).


§ 1 Vertragsschluss

1.1
Die Rechtsbeziehungen zwischen FPC und dem Kunden richten sich ausschließlich nach den folgenden Regelungen. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar. Der Ausschluss solcher allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung von FPC. Abweichende Regelungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch FPC wirksam.

1.2
FPC behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Sollte eine solche Änderung zwischen der Auftragserteilung und der Abwicklung des Auftrags eintreten, so gilt die geänderte Fassung, sofern der Kunde nicht widerspricht. Bei einem Widerspruch des Kunden gilt die bisherige Fassung.
 

§ 2 Leistungen

2.1
FPC erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der jeweils gültigen Dienstleistungsübersicht/Preisliste.

2.2
FPC behält sich vor, kurzfristige Aufträge abzulehnen, wenn eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung nicht mehr gewährleistet ist. Auf diesen Ablehnungsgrund wird FPC hinweisen. Sollte der Kunde dennoch den Auftrag erteilen, so haftet FPC nicht für Leistungsstörungen, die infolge der nicht ausreichenden Leistungszeit eintreten.


§ 3 Vergütung

3.1.
Für die von FPC erbrachten Leistungen gilt die bei Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste.

3.2.
Besteht die Tätigkeit von FPC nur in der Vermittlung der Leistung eines Dritten (z.B. Betankung), so wird mit der Vergütung nur die Vermittlungstätigkeit abgegolten.

Für die vermittelte Leistung hat der Kunde unmittelbar an den Dritten zu zahlen.


§ 4 Zahlung

4.1
Die Vergütung von FPC ist sofort fällig und eingehend innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung auf das Konto von FPC zu zahlen.

4.2
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. 8 % über dem Basiszinssatz, sofern der Kunde Unternehmer ist, an FPC zu zahlen. FPC kann darüber hinaus aus einem anderen Rechtsgrunde höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt FPC ausdrücklich vorbehalten.

4.3
Schuldner ist derjenige, der den Auftrag an FPC erteilt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber für einen Dritten handelt, dies bei der Auftragserteilung offen legt und Namen und Anschrift des Kunden mitteilt.

4.4
Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er gegenüber FPC nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend zu machen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern, die mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.


§ 5 Reklamationen

Reklamationen sind vom Kunden innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Wochen nach Ausführung des Auftrags schriftlich gegenüber FPC geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist FPC nicht mehr verpflichtet, die Reklamationen zu bearbeiten.

§ 6 Höhere Gewalt

Falls FPC die geschuldete Leistung wegen höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist FPC für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.


§ 7 Haftung

7.1
FPC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Fälle des § 309 Abs. 1 Nr. 7 BGB (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) und nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten hinsichtlich des vorhersehbaren Schadens. Diese Haftung gilt auch für Erfüllungsgehilfen FPC.

7.2
FPC haftet nicht für ein Verschulden Dritter, deren Leistung FPC lediglich vermittelt hat.


§ 8 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche, zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung benötigten Kundendaten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) von FPC gespeichert und weiterverarbeitet werden.

FPC verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1.
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

9.2
Gerichtsstand ist der Sitz von FPC, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

9.3
Sollte eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrags hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.

9.4
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Gleiches gilt für Änderungen des Textformerfordernisses.

 
 
 
 
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